Wir prüfen schnell und zuverlässig.
Das Inkrafttreten der aktuellen Arbeitsstättenregel ASR A1.7 verpflichtet jedes Unternehmen, jederzeit die Sicherheit seiner Tür- und Toranlagen nachzuweisen.
Das heißt: kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich auf ihre Sicherheit geprüft werden. Diese Prüfung darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen.
Das TKA-Team führt Torprüfungen und Torwartungen gemäß UVV und Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 durch. Wir prüfen schnell und zuverlässig jegliche Art von Türen und Toren. Für Ihre Angestellten bedeutet die neue Regel ein höheres Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Torprüfungen erfolgen vor Ort bei laufendem Betrieb, so dass sich keine Ausfallzeiten ergeben.
Sollten sich bei der Prüfung Mängel oder Abweichungen ergeben, erarbeiten wir gerne Vorschläge, um das Tor auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Schließlich sind Tore und Zäune unsere Spezialität!
Achtung: Der bisher geltende Bestandsschutz entfällt.
Auf einen Blick
Wer muss prüfen? | Warum? | Was? |
Unternehmen, auf deren Betriebsgelände es kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gibt. Privatleute, die in ihrem Haushalt Personen beschäftigen, die dort kraftbetätigte Fenster, Türen oder Tore bedienen. | Ungeprüfte, nicht gewartete Toranlagen
Regelmäßige Wartung schützt vor kostspieligen Schäden und Verschleiß. |
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Leistungen
Sie erhalten
- eine individuelle Beratung,
- eine schnelle und zuverlässige Arbeit unseres geschulten Teams,
- eine hochwertige, rechtssichere Auswertung der Torprüfung in Form von Prüfprotokollen und einem Prüfbuch als Nachweis der Betriebssicherheit der Anlage,
- im Fall von Mängeln Beratung und Reparatur aus einer Hand
- bei während der Wartung festgestellten Mängeln ein kostenloses Mängelbeseitigungsangebot.
Schmierstoffe, evtl. notwendige Ersatzteile oder zusätzliche Arbeiten werden gesondert berechnet.
Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss bei Toren mit einer Antriebshöhe über 5.000 mm bzw. Toren mit höhergeführter Umlenkung, eine Hebebühne oder ein Stapler mit Korb und Staplerfahrer gestellt werden.
Die Prüfung / Wartung beinhaltet bei uns folgende Leistungen:
1. Prüfung
Prüfung gemäß anlagenspezifischem Prüfprotokoll
2. Wartungsumfang
- Abschmieren von beweglichen Teilen und Laufschienen
- Prüfen und ggf. Nachziehen von Schraubenverbindungen
- Messen der Schließkraft
- Erstellen des Prüfprotokolls
- Anbringen des Prüfsiegels
- Eintrag ins Prüfbuch
Für die Gewährleistungsbedingungen gelten ausschließlich unsere AGB und die VOB/B in der jeweils letzten gültigen Fassung.
Preise
134,50 € | 245,00 € | 245,00 € |
Sektionaltore | Schiebetore | Drehflügeltore |
zzgl. USt. 19 %, Abhname pro Tor
Serviceleistungen bei Reparaturen
Servicemonteur | 59,95 € /h |
Ingenieurstunde (Planung) | 69,95 € /h |
Montagehelfer (Neuanlagen) | 30,00 € /h |
Anfahrtspauschale | 20,00 € bis 15 km, dann 1,00 € / km (Servicewagen) 0,80 € / km (PKW) plus Servicesatz für Monteur |
Schmierstoffe, evtl. notwendige Ersatzteile oder zusätzliche Arbeiten werden gesondert berechnet.
Ansprechpartner

Stefan Bergner
Konstrukteur/Elektrotechnikermeister
Tel. +49 29 32 / 89 486 - 54
Fax +49 29 32 / 89 486 - 29
torpruefung@tka-metall.de